ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung
ODER - Meister*in, Techniker*in, Aufstiegsfortbildungen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung
ODER - Abschluss einer Fachschule
ODER - Fortbildungsabschlüsse von Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien
ODER - einen Abschluss einer landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe oder einen Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung
UND - Sie müssen berufstätig sein